Hausordnung

Liebe Gäste!

Unsere Ferienwohnung soll Ihnen ein zweites zu Hause sein. Sie sollen sich wohlfühlen und ausruhen können. Wir haben uns mit der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie alles vorfinden, was Sie benötigen. Die nachstehende Hausordnung soll eine Hilfestellung für einen harmonischen Aufenthalt sein. Außerdem haben wir einige Regeln aufgeführt von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden. Durch eine ordentliche Behandlung der Wohnung helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen und anderen Gästen zufriedenstellende Räumlichkeiten anzubieten.

Rauchen & Dampfen

Rauchen ist innerhalb des Mietobjektes nicht erlaubt. Dampfen, z.B. durch E-Zigaretten, Shishas, ist innerhalb des Mietobjektes nicht erlaubt. Etwaige Reinignungskosten oder Austauschkosten von Polstermöbel bei Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Mieters.

Gäste WLAN

Unser Gäste WLAN steht ihnen kostenlos für legale Inhalte zur Verfügung. Die Zugangsdaten finden Sie auf dem Flur an der Garderobe.

Energiekosten

Im Mietpreis sind Ökostrom und Ökogas von Greenpeace bereits enthalten. Das Laden von E-Autos am vorhandenen Stromnetz ist aus abrechnungstechnischen und sicherheitstechnischen Gründen (Brandgefahr) zum momentanen Zeitpunkt verboten. Die Verwendung der Außensauna erfolgt auf eigene Gefahr. Die Saunaheizung ist nach spätestens 4 Stunden wieder zu deaktivieren, Heizungen auf Frostmodus zurückzusetzen und der Saunaraum muss ausreichend belüftet werden. Die Fenster sind vor Abreise zu schließen. Alle Heizkörper vor Abreise auf „Frostwächter“ bzw. auf 8 Grad zu stellen. Der Geschirrspüler darf bei Abreise durchlaufen.

Rücksichtsnahme

Der/die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche (auch im Außenbereich), die die häusliche und nachbarschaftliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Es gilt Nachtruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Mietdauer/Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr, oder nach Absprach, in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Die Anreise kann jederzeit erfolgen, nachdem der Mieter vom Vermieter den Zugangscode zur Haustür erhalten hat.

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Schäden spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. Auf eine Inventarliste wird verzichtet.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs, ein „besenreiner“ oder gerne eben durchgewischter / gesaugter Boden.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/der Gäste.

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

Tierhaltung

Tiere, insbesondere Katzen und dergleichen dürfen nicht gehalten oder zeitweilig verwahrt werden.
Bis zu zwei Hunde dürfen nach Absprache und gegen Kosten mitgebracht und im gefliesten Erdgeschoss sowie im Außenbereich gehalten werden. Dabei sind sämtliche Sitzgelegenheiten und selbstredend die Schlafzimmer für Hunde verboten. Etwaige Verdreckungen sind vom Mieter zu beseitigen oder zu tragen. Hunde dürfen nur sauber (auch unter den Pfoten) und trocken (!!!) das Haus betreten. Für Schäden und Verunreinigungen haftet der Mieter.

Parkmöglichkeiten

Parken auf dem Rasen vorm Haus ist nicht erlaubt. Ein Parkplatz befindet sich vor der Garage. Weitere öffentliche Stellflächen befinden sich in unmittelbarer Nähe.

Schlüsselverlust

Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Der Mieter haftet bis zur Höhe der Kosten zum Austausch der Schließanlagen. Sprich ein neues Schloss, ein Schlüssel und Einbaukosten.Ansonsten kann das Haus auch ohne Schlüssel via Zugangscode betreten werden. Ein Zugangscode für die Dauer des Aufenthalts senden wir Ihnen gerne zu oder legen ihn bereit.

Storno

Soweit vertraglich nicht anderweitig vereinbart gelten im Falle einer Stornierung folgende Stornokonditionen: Nach Reservierung 20%. Bis zum 30. Tag vor Anreise 50%. Bis zum 1. Tag vor Anreise 80%.

Rücktritt durch den Mieter

Beim vorzeitigen Beenden des Mietverhältnisses (Abreise/Abbruch) durch den Mieter entsteht kein Anspruch auf Mietpreisminderung. Generell ist eine Unter- oder Weitervermietung nicht gestattet.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Schriftform, Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Heiko Lübben